Wird Ihre Photovoltaik-Anlage an unser Netz angeschlossen, erhalten Sie für den eingespeisten Strom eine Vergütung. Damit dies reibungslos läuft, sind vorab wichtige Fragen zu klären – zum Beispiel, ob das Stromnetz eine Anlage in der geplanten Größe zulässt. Bitte informieren Sie uns deshalb rechtzeitig, bevor die Anlage installiert und in Betrieb genommen wird.
Schritt für Schritt
Sie möchten selbst Strom produzieren, verbrauchen und in unser Verteilnetz einspeisen? Alle Informationen und Formulare, die Sie hierzu benötigen, haben wir Ihnen zusammengestellt und begleiten Sie gerne Schritt für Schritt auf Ihrem Weg vom Anschluss bis zur Inbetriebsetzung Ihrer Anlage.
Optional: Netzanschlussbegehren
Sie stellen ein Netzanschlussbegehren für Ihre Einspeiseanlage in unserem Netzkundenportal. Nach technischer Prüfung erhalten Sie Auskunft, ob Ihr Netzanschluss für die gewünschte Leistung geeignet ist, und wir informieren Sie über die nächsten Schritte.
Anmeldung durch Elektroinstallateur
Ihr Elektroinstallateur meldet die Einspeiseanlage in unserem Installateurportal an.
Prüfung und Netzanschlusszusage
Die Anmeldung wird von uns geprüft und Sie erhalten eine verbindliche Netzanschlusszusage.
Erfassung der Betreiberdaten
Mit Erteilung der Netzanschlusszusage erhalten Sie die Möglichkeit, Ihre Betreiberdaten (Bankverbindung, Steuerdaten, etc.) in unserem Netzkundenportal zu erfassen.
Installation der Photovoltaikanlage
Ihr Elektroinstallateur installiert die PV-Anlage.
Inbetriebnahme
Die Inbetriebnahme wird von Ihrem Elektroinstallateur in unserem Installateurportal gemeldet und geprüft. Gegebenenfalls wird Ihr Stromzähler im Vorwege von uns getauscht.
Abrechnung
Sie erhalten Ihr Begrüßungsschreiben und die Höhe Ihrer monatlichen Abschlagszahlung von uns. Am Ende des Jahres melden Sie uns Ihre Zählerstände und erhalten eine Jahresabrechnung.
Ihre Meldepflichten
Eine neu installierte Anlage müssen Sie beim Netzbetreiber anmelden.
Zudem müssen alle Stromerzeugungsanlagen im Marktstammdatenregister registriert werden. Geht die Anlage in Betrieb, haben Sie dafür einen Monat Zeit, unabhängig vom Zählereinbau. Möglich ist auch eine Meldung, bevor die Anlage in Betrieb geht.
Für die Abrechnung eines Jahres müssen bis spätestens zum 28. Februar des folgenden Jahres die Zählerstände gemeldet werden. Der einfachste Weg: Sie schicken uns die Ablesekarte zurück, die Sie zum Jahresende von uns erhalten.
Sollte bei der Anlage ein Drittverbrauch anfallen, müssen Sie bis zum 31. Mai des Folgejahres die Verbrauchsmengen an die TenneT TSO GmbH melden.