Redispatch

Was bedeutet Redispatch für Ihre Anlage?

Redispatch beschreibt Eingriffe in die Erzeugungsleistung von Kraftwerken, um Leitungsabschnitte vor einer Überlastung zu schützen. Droht an einer bestimmten Stelle im Netz ein Engpass, werden Kraftwerke diesseits des Engpasses angewiesen, ihre Einspeisung zu drosseln, während Anlagen jenseits des Engpasses ihre Einspeiseleistung erhöhen müssen. Auf diese Weise wird ein Lastfluss erzeugt, der dem Engpass entgegenwirkt.

Der schrittweise Ausstieg aus der Kernenergie und die vermehrte Einspeisung von Strom aus erneuerbaren Energien wirken sich auf die Lastflüsse im Netz aus und führen dazu, dass Netzbetreiber häufiger als bisher Redispatch-Maßnahmen vornehmen müssen.

Anlagen für erneuerbare Energien, Kraft-Wärme-Kopplung, konventionelle Energieerzeugung und Speicher ab einer installierten Leistung von 100 kW müssen künftig in den Redispatch-Prozess einbezogen werden. Dasselbe gilt für EE- und KWK-Anlagen, die jederzeit durch einen Netzbetreiber fernsteuerbar sind. Geregelt ist das im Netzausbaubeschleunigungsgesetz (NABEG 2.0) und durch die Bundesnetzagentur (BK6-20-059; BK6-20-060 und BK6-20-061). Anlagenbetreiber sind zur Datenübermittlung an den Netzbetreiber verpflichtet.

Weitere Informationen finden Sie auf den Seiten der Bundesnetzagentur und des BDEW.


Veröffentlichung der Redispatch Maßnahmen

Bei drohenden Netzengpässen sind wir als Netzbetreiber dazu verpflichtet unterstützend durch eine Reduzierung der Einspeiseleistung dem Engpass entgegenzuwirken. Zu welchem Zeitpunkt diese Einsätze eine Leistungsreduzierung Ihrer Einspeiseanlage auslösten ist hier veröffentlicht.

Aktuell sind keine veröffentlichungspflichtigen Maßnahmen vorhanden.